F. und Wentzel ./. De Maekelboerger Neubrandenburger Back- und Konditoreiwaren GmbH & Co. KG u.a. |
Aktenzeichen : | 6 U 242/98 |
Datum Urteil : | 05.04.2000 |
Besonderheiten :
- nach den vorliegenden (in das Verfahren eingeführten) Bilanzen ist die GmbH & Co. KG hoch überschuldet, - der nicht durch Gesellschaftskapital gedeckte Fehlbetrag beträgt das Mehrfache der Hafteinlage, sodaß eine Schein-GmbH & Co. KG vorliegt, bei der ein Ausschluß nicht wirksam erfolgen konnte - der Ausschluß erfolgte aus denselben Gründen, die in zwei beendeten GmbH-Verfahren als nicht ausreichend anerkannt wurden - es gab zwei Ausschlüsse, am 22.11.1994 u. am 03.07.1995 - ob die Übertragung des Geschäftsbetriebes auf die GmbH & Co. KG gegen das Treuhandspaltungsgesetz verstieße wäre unbeachtlich - MBO/MBI-Konzept (Sonderstatus) und entgegenstehende Verlustzuweisungsgesellschaft, nur am Rande erwähnt obwohl das MBO/MBI-Konzept als Geschäftsgrundlage des Kaufvertrages mit der THA anzusehen ist - PKH-Anträge abgewiesen |
Entscheidung : | abgewiesen |
Entscheidungsgründe (Schwerpunkte) :
- die Klage sei insgesamt verfristet, weil diese nicht innerhalb der Monatsfrist auf alle Gesellschafter erweitert wurde - GmbH & Co. KG sei am 27.09.91 gegründet worden, obwohl sie bereits in 1990 die Buchhaltung führte - es sei unbeachtlich, ob die GmbH & Co. KG rechtswirksam den Geschäftsbetrieb durch Pachtvertrag übernommen habe - es sei unerheblich ob die Kläger - in Übereinstimmung mit dem FA und dem Bundesfinanzhof vortrügen, es existiere aus Treuhandzeiten eine weitere Gesellschaft, die tatsächlich den Geschäftsbetrieb führe - die GmbH & Co. KG wäre trotz der millionenhohen Verluste noch heute am Markt tätig und habe 280 AN - die Beschwer der Kläger betrüge betreffs der Anträge zu 2. und 3.(Unwirksamkeit der Ausschlüsse) insgesamt DM 400.000 (Nennwert der Kommanditbeteiligung) |
Tatbestandsberichtigung: |
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1.
II ZR 225/93 - Einziehung von Geschäftsanteilen 2. II ZR 128/86 - Nichtigkeit sittenwidr. Gesellschafterbeschlüsse 3. II ZR 271/97 - Angegriffenes Stammkapital 4. II ZR 238/89 - Überschuldung GmbH & Co. KG
5.
II ZR 21/89 - wichtiger Grund
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Revision vom 27.04.2000 |
Mehrere Fristverlängerungen zur Revisionsbegründung. Umfangreiche Begründung zum PKH-Gesuch. Termin zur Begründung der Revision auf den 07.01.2002 verlängert. |