F. und Wentzel ./. De Maekelboerger Neubrandenburger Back- und Konditoreiwaren GmbH & Co. KG u.a.

 
Aktenzeichen : 6 U 242/98
Datum Urteil : 05.04.2000

 
Besonderheiten : 
 - nach den vorliegenden (in das Verfahren eingeführten)
    Bilanzen ist die GmbH & Co. KG hoch überschuldet,
 - der nicht durch Gesellschaftskapital gedeckte Fehlbetrag
    beträgt das Mehrfache der Hafteinlage, sodaß eine
    Schein-GmbH & Co. KG vorliegt, bei der ein Ausschluß
    nicht wirksam erfolgen konnte
 - der Ausschluß erfolgte aus denselben Gründen, die in
    zwei beendeten GmbH-Verfahren als nicht ausreichend
    anerkannt wurden
 - es gab zwei Ausschlüsse, am 22.11.1994 u. am 03.07.1995
 - ob die Übertragung des Geschäftsbetriebes auf die
    GmbH & Co. KG gegen das Treuhandspaltungsgesetz
    verstieße wäre unbeachtlich
 - MBO/MBI-Konzept (Sonderstatus) und entgegenstehende
   Verlustzuweisungsgesellschaft, nur am Rande erwähnt
   obwohl das MBO/MBI-Konzept als Geschäftsgrundlage des
   Kaufvertrages mit der THA anzusehen ist
 - PKH-Anträge abgewiesen

 
Entscheidung :  abgewiesen

 
Entscheidungsgründe (Schwerpunkte) :
 - die Klage sei insgesamt verfristet, weil diese nicht innerhalb
   der Monatsfrist auf alle Gesellschafter erweitert wurde
 - GmbH & Co. KG sei am 27.09.91 gegründet worden,
   obwohl sie bereits in 1990 die Buchhaltung führte
 - es sei unbeachtlich, ob die GmbH & Co. KG rechtswirksam
   den Geschäftsbetrieb durch Pachtvertrag übernommen habe
 - es sei unerheblich ob die Kläger - in Übereinstimmung
   mit dem FA und dem Bundesfinanzhof vortrügen, es existiere
   aus Treuhandzeiten eine weitere Gesellschaft, die tatsächlich
   den Geschäftsbetrieb führe
 - die GmbH & Co. KG wäre trotz der millionenhohen Verluste
    noch heute am Markt tätig und habe 280 AN
 - die Beschwer der Kläger betrüge betreffs der Anträge zu 2.
    und 3.(Unwirksamkeit der Ausschlüsse) insgesamt
    DM 400.000 (Nennwert der Kommanditbeteiligung)

 
Tatbestandsberichtigung:
 Auszüge

 
Höchstrichterliche Rechtsprechung
 1. II ZR 225/93 - Einziehung von Geschäftsanteilen

 2. II ZR 128/86 - Nichtigkeit sittenwidr. Gesellschafterbeschlüsse

 3. II ZR 271/97 - Angegriffenes Stammkapital

 4. II ZR 238/89 - Überschuldung GmbH & Co. KG

 5. II ZR   21/89 - wichtiger Grund



Revision vom 27.04.2000
Mehrere Fristverlängerungen zur Revisionsbegründung.
Umfangreiche Begründung zum PKH-Gesuch.
Termin zur Begründung der Revision auf den 07.01.2002 verlängert.


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