Unter anderem wird angegeben :

"Zusatz:

a) Der Schriftsatz der Kläger vom 01.09.2000 lag dem Richter erst im Zuge der Termins-vorbereitung vor. Die Sachverständige hat mitgeteilt, zu den Einwendungen in dem Schriftsatz nicht bis zum 23.November 2000 Stellung nehmen zu können. Daher ist die erneute Terminsverlegung unumgänglich.

b) ....."


Nach dem bisherigen Geschehen muß ich davon ausgehen, daß mir der Richter Willutzki erneut das Recht verweigert und die Beklagte schützt. Es wurde bereits mehrfach dargestellt, in welcher Art und Weise der Richter Willutzki in anderweitigen Verfahren die rechtser-heblichen Tatsachen, absichtlich nicht beachtet hat, und demzufolge eine große Anzahl von Klagen durch ihn zu Unrecht abgewiesen worden sind.

Nunmehr versucht er sich sogar einer Urteilsfindung bzw. einer erneuten Ablehnung wegen Nichtbeachtung rechtserheblicher Tatsachen - aus sachfremden Erwägungen heraus - zu entziehen. Zudem gibt er Gründe an, die für die Terminsverschiebung nicht ursächlich sind.

In der 42. KW fragte ich in der Geschäftstelle nach, ob der Schriftsatz vom 12.10.2000 vorliegt. Ich bat die Justizangestellte zu prüfen, ob dieser Schriftsatz in der Akte liegt. Die Akte war bereits zu diesem Zeitpunkt wegen der Terminsvorbereitung beim Richter Willutzki. Der Richter hatte also mindestens 4 Wochen Kenntnis über den Schriftsatz vom 01.09.2000 bevor er die Terminsverlegung verfügte.

Mit Gerichtsschreiben vom 14.November 2000 hat der Richter Willutzki die Umladung verfügt. Einen Tag zuvor habe ich mein weiteres PKH-Gesuch - neue rechtserhebliche Gründe - persönlich in der Geschäftsstelle des Landgerichts abgegeben. Nicht die fehlende Stellung-nahme der Gutachterin oder der Beklagten sind ursächlich für die Umladung, sondern der Schriftsatz vom 12.10.2000 und mein PKH-Gesuch vom 13.11.2000.

Ich hatte bereits am 13.11.2000 in den News dargestellt, daß ich das PKH-Gesuch entweder in Auszügen, oder aber vollständig der Öffentlichkeit zugänglich machen will. Damit muß ich nunmehr noch warten.

Am 10.01.2001 erfolgt die Verhandlung in den beiden Geschäftsführersachen vor dem OLG Rostock. Auch zu diesen Verfahren werde ich nach Ergänzung des Sachvortrages durch die Anwälte, ein weiteres PKH-Gesuch - neue rechtserhebliche Tatsachen - einreichen. Je nach Ergebnis der Verhandlung werde ich dann hier das ganze PKH- Gesuch oder nur Auszüge der Öffentlichkeit bekannt machen und über die Verhandlung berichten. [ zurück ]


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