U.a. ist dort wie folgt zu lesen :
"Ein Management Buy-Out und ein Management Buy-In ist regelmäßig noch nicht mit der Akquisition des Zielunternehmens abgeschlossen. Denn die Durchführung der Unternehmens-übertragung erfolgt meistens in zwei Schritten. In der ersten Stufe erwirbt die sog. Übernahmegesellschaft, auch als Holding- bzw. Erwerbergesellschaft bezeichnet, die Gesellschaftsanteile des Ziel-unternehmens. Da es bei einem Share Deal jedoch grundsätzlich nicht möglich ist, die im Kaufpreis mitbezahlten stillen Reserven der Zielgesellschaft in Abschreibungspotentiale umzuwandeln, wird im Anschluß an die Akquisition in einer zweiten Stufe entweder das Vermögen der Zielgesellschaft im Wege der Einzelübertragung auf die Übernahmegesellschaft transferiert (Asset-Deal-Modell) oder die Zielgesellschaft in eine GmbH & Co KG umgewandelt (Umwandlungsmodell).
Der Buchwert des Unternehmens, der in der Regel unter dem Kaufpreis der Geschäftsanteile (Anschaffungskosten) liegt, kann durch diese Vorgehensweise aufgestockt werden (Step-Up), so daß ein erhöhtes, steuermindernd nutzbares Abschreibungsvolumen entsteht, wobei allerdings der Step-up-Gewinn der Gewerbesteuer unterliegt. Beim Umwandlungsmodell erfolgt auf der zweiten Stufe ein Formwechsel der in der Rechtsform der GmbH geführten Zielgesellschaft in eine GmbH & Co KG. Dieser identitätswahrende Formwechsel gestattet steuerrechtlich die Aufstockung der Buchwerte bei der GmbH & Co KG. Hierdurch wird wiederum bei der Zielgesellschaft ein erhöhtes Abschreibungspotential für die Einkommensteuer, nicht aber für die Gewerbesteuer nutzbar gemacht. [ zurück ] |