30.10.2012

Bedingte Klage im Zusammenhang mit einem Erbe auf dem Weg zum LG

Der PKH - Antrag nebst Begründung (Klage) wurde noch ergänzt und heute mit den wichtigsten Dokumenten per Einschreiben durch den Rechtsanwalt an das zuständige LG bei der Post aufgegeben.

Der Rechtsanwalt der Gegenseite muss sich demzufolge nicht mehr entsprechend erklärt haben. Welche Hintergründe es für den eigenartigen Ablauf gibt bleibt abzuwarten.

Für Besonderheiten können spätere Erklärungen bzw. Dokumente hilfreich sein.


27.10.2012

Bedingte Klage im Zusammenhang mit einem Erbe fertiggestellt

Gestern wurde der PKH - Antrag nebst Begründung (Klage) mit den wichtigsten Dokumenten unter Berücksichtigung der Besonderheiten fertiggestellt. Die Klage ist vorerst sehr kurz und umfasst ohne Anlagen nur 6 Seiten.

Die Klage ist sehr flach gehalten und lässt bisher mehrere wichtige Umstände unberücksichtigt. Vieles was sich in über zwei Jahren ereignete lässt verschie- dene Schlüsse zu.

Auf die angekündigte Erklärung der Gegenseite wird noch gewartet.

Gibt die Gegenseite eine entsprechende schriftliche Erklärung nicht ab, wird die bedingte Klage am Dienstag, d. 30.10.2012 an das zuständige Landgericht abge- schickt.


25.10.2012

Problem in der einen Erbsache

Der meine Ehefrau in der Erbsache vertretene Anwalt hat heute Nachmittag sinngemäß mitgeteilt, dass der gegenerische Anwalt sich erst am Montag, d. 29.10.2012 abschließend zu dem bestimmten Problem erkären kann.

Wir sind übereinkommen die bedingte Klage kurzfristig zu fertigen und mit der Absendung an das zuständige Landgericht noch etwas zu warten.

Wegen der Feiertage ist es vorsorglich besser die Klage noch am 29.10.2012 per Fax und Einschreiben abzuschicken. Demgemäß sollte die erbetene Erklärung spätestens am 29.10.2012 nachmittags bei uns vorliegen.


23.10.2012

Problem in der einen Erbsache

Der meine Ehefrau in der Erbsache vertretene Rechtsanwalt hatte am Montag, dem 15.10.2012 mitgeteilt, dass der gegnerische Anwalt bis spätestens 22.10.2012 eine Erklärung abgeben will.

Das Schreiben des Anwalts der Gegenseite vom 22.10.2012 weist aus, dass der RA der Gegenseite das Schreiben (Fax) vom 10.10.2012 erst am 19.10.2012 erhalten habe und an seine Mandantin weitergeleitet hat. Nach Rücksprache mit dem durch meine Ehefrau beauftragten Anwalt habe ich erfahren, dass das Schreiben vom 10.10.2012 ein zweites Mal gefaxt wurde. Die Gründe für diese besonderen Umstände können vielfältig sein.

Beide Anwälte haben vereinbart kurzfristig nochmals miteinander telefonisch zu sprechen. Je nach Ergebnis des Gesprächs wird die Sache weiter behandelt.


15.10.2012

Neue Erkenntnisse in der einen Erbsache

Nach nochmaligen Überlegungen was sich die Gegenseite aufgrund der bishe- rigen Geschehnisse in der Erbsache ausgedacht haben könnte, habe ich erneut im Internet zu Fristen betreffs der Geltendmachung verschiedener Ansprüche recherchiert.

Es gibt verschiedene Ansprüche, die nicht innerhalb von 3 Jahren zum Jahres- ende, sondern bereits innerhalb von 3 Jahren nach dem Erbfall - hier den 06.11.2012 verjährt sind. Der durch meine Ehefrau bevollmächtigte Rechtsanwalt hat nochmals mit mir als weiteren Bevollmächtigten gesprochen und die Beson- derheiten im vorliegenden Fall erläutert.

Wir haben uns wegen der Besonderheiten in dieser Sache über die weitere Vorgehensweise geeinigt. Zunächst werden die Rechtsanwälte untereinander die Probleme besprechen. Sollte im Ergebnis dieser Gespräche die Miterbin bis spätestens Ende dieser Woche keine entsprechende Erklärung abgeben, wird kurzfristig bedingte Klage mit allen notwendigen Dokumenten erhoben, um nicht der Verjährung verschiedener Ansprüche zu unterliegen.

Lange Zeit wurde versucht eine aussergerichtliche einvernehmliche Lösung zu erreichen. Da bis jetzt Verjährung droht, muss zur Durchsetzung der Ansprüche notfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.


13.10.2012

Letzte Aufforderung zur außergerichtlichen Auskunftserteilung und Herausgabe in der einen Erbsache

Der beauftragte Anwalt hat mein Entwurfsschreiben durchgearbeitet, geringfügig korrigiert und dem Anwalt der anderen Erbin gestern per Fax zugesandt. Eine Kopie dieses Schreibens haben wir heute erhalten.

Das Schreiben erbittet Auskunft über den Verbleib mit Nachweisen und die Hausgabe zu zahlreichen Bankabhebungen betreffend eines Girokontos. Weiter werden Auskünfte und Belege zu Sparbüchern und deren Verbleib sowie einem Aktiendepot erbeten.

Auch zum Verbleib persönlicher Sachen der Verstorbenen ist Auskunft und Her- ausgabe erbeten.

Der Anwalt hat im Anschreiben an meine Ehefrau auf die zu beachtende Verjährung hingewiesen. Nach meinen Recherchen beginnt die Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Ende des Jahres, in welchem der Erblasser verstorben ist.

08.10.2012

Fortgang in einer Erbsache

Heute habe ich als Bevollmächtigter meiner Ehefrau mit dem Rechtsanwalt gesprochen, der meine Ehefrau notfalls in einem Erben-Rechtsstreit vor einem Landgericht vertritt.

Spätestens bis zum Wochende werde ich den Entwurf für einen anwaltlichen Schriftsatz zu einem letzten außergerichtlichen Auskunfts- und Herausgabeer- suchen vorbereiten. Dieses Schreiben wird auf den bisherigen Schriftverkehr aufbauen und neu auf die durch die Bank übersendeten Dokumente eingehen.

Die meist ungeklärten erheblichen Geldabhebungen werden in der Summe und Häufigkeit benannt sowie zu einigen konkret bezeichneten Geldabhebungen gebeten den Verwendungszweck zu erläutern und zu belegen. Für die Erfüllung des letzten außergerichtlichen Auskunfts- und Herausgabeersuchens wird eine Frist gesetzt.

Sollte innerhalb der Frist keine ordentliche Auskunft und Herausgabe erfolgen, wird spätestens im Dezember Klage unter PKH-Bedingungen erhoben.



Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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