04.12.2009

Kammergericht Berlin - 22 W 38/08

Heute erhalte ich Stellungnahmen der anwaltlichen Vertreter der Erbin und der Hannover Finanz GmbH vom 16.11.2009 bzw. 18.11.2009 zu unserer Beschwerde/ Rechtsmittel vom 19.10.2009 - PKH Beschluss und Streitwert.

Auf das 9-seitige Beschwerdevorbringen wird wiederum nicht eingegangen. Statt sich mit dem einzelnen Vorbringen auseinanderzusetzen meint man pauschal, dass das Rechtsmittel vom 19.10.2009 zurückzuweisen sei.

Die Schriftsätze haben im Vergleich zu unserem Vorbringen wenig bzw. keine Substanz. Die Richter am Kammergericht Berlin müssten das ähnlich sehen.

Da sich nur die Anwälte der Erbin zum Streitwertteil Auskunft und die Anwälte der Hannover Finanz GmbH überhaupt nicht zum Streitwert geäußert haben, wird mein genannter Betrag wohl insgesamt nur die Häfte zu dem ausmachen, um was es wirklich geht. Immerhin bedeutet MBO/MBI-Konzept mindestens 17 % Beteiligung. Über Schachtelbeteiligungen läßt sich dies auch erreichen.

Mal sehen was das BVerfG zur vorgreiflichen Sache - 2 BvR 2627/09 entscheiden wird. Die Sache ist am 18.11.2009 vom allg. Register ins Verfahrensregister übertragen worden.


Wer Hinweise und Vorschläge hat sollte sich bitte an mich wenden.
Für jede konstruktive Kritik bin ich dankbar.

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