Aus dem gesamten Tatbestandsberichtungsantrag und der gericht-lichen Entscheidung hierzu ist jeder Punkt herausgegriffen und gegenübergestellt. Die Gerichtsentscheidung ist kurz kommentiert.

Der Besucher wird sich seine Meinung über die "Unparteilichkeit" des Herrn Willutzki bilden können.

Eine ca. 50 - seitige Berufungsbegründung ist fertiggestellt.

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