Aktenzeichen: | II ZR 21/89 | ||
Datum: | 22.01.90 | Senat: | II. Zivilsenat |
1. Instanz: | LG Kempten | 2. Instanz: | OLG München |
Leitsatz | a. Mögliche - mildernde - Berücksichtigung
des Fehlverhaltens anderer Gesellschafter bei der Prüfung der Frage,
ob der Ausschluß eines Gesellschafters aus der GmbH gerechtfertigt
ist;
b. keine Anfechtbarkeit eines
Ausschluß-Beschlusses,
der auch ohne die Stimmen dieser anderen - insoweit ihr Stimmrecht
mißbrauchenden
- Gesellschafter zustandegekommen wäre.
|
Tenor | Die Revision, über die durch Versäumnisurteil sachlich zu entscheiden war (BGHZ 37, 79), ist begründet. |
1999 - 2000 ©
by JoWe - Richterbank
e-Mail: JoWe - Urteilsdienst; alle Angaben ohne Gewähr! |